Heise verliert im Rechtsstreit gegen Musikindustrie
Im Rechtsstreit zwischen dem Zeitschriften Verlag Heise und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht München jetzt das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Danach ist es Heise Online weiterhin erlaubt, über Software zu berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann. Das Setzen eines Hyperlinks zur Homepage des Herstellers dieser Software ist jedoch nicht erlaubt! In dem bewussten Artikel hatte Heise über das Programm AnyDVD der auf den Bahamas ansässigen Firma SlySoft berichtet und einen Link auf SlySoft gesetzt. Hier der Artikel über das Gerichtsurteil und hier der bewusste Artikel über AnyDVD vom Januar.
Ich erlaube mir, hier den Link auf den bewussten Artikel, um den es im Rechtsstreit ging, zu setzen, weil zu dem Zeitpunkt, an dem ich den Link setze, der Link auf die Seite von Slysoft aus dem bewussten Artikel entfernt worden ist. Nichtsdestotrotz distanziere ich mich vorsichtshalber von sämtlichen Links, die die Firma Heise eventuell gesetzt haben könnte; speziell natürlich von allen Links, die auf die Firma SlySoft oder das Programm AnyDVD gerichtet sein könnten.
Kommentar: Sollte sich dieser letzte Absatz jetzt wie die Absurdität in Potenz anhören, so liegt das nicht an mir. Die Rechtslage ist absurd. Solltet ihr übrigens AnyDVD noch irgendwo auf der Platte haben, so müsst ihr das nicht löschen. Der Besitz des Programms ist nämlich nicht verboten. Verboten ist nur dessen Benutzung. Nein stimmt auch nicht - Verboten ist nur dessen Benutzung, wenn die Benutzung zum Knacken eines Kopierschutzes erfolgt. Andererseits darf es aber bei uns nicht verkauft oder beworben werden, weil es zum Knacken von Kopierschutz verwendet werden kann. Ich hoffe ich habe euch jetzt nicht zu sehr verwirrt und ihr habt das verstanden.
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