Speicherung von IP-Adressen illegal
Die bisherige Praxis von T-Online, die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang zu speichern, ist illegal. Die IP-Adresse, unter der sie Daten versenden und empfangen, enthält zwar keinerlei Informationen über sie - außer der, dass sie aus dem Adressbereich von T-Online stammt. Doch der Provider kann aus der Adresse und dem Zeitpunkt ihrer Verwendung zuordnen, wer die jeweilige IP genutzt hat. Geklagt hatte ein Kunde aus Münster. Er sah die Speicherung der dynamischen IP-Adressen als unzulässige Überwachung an, die er nicht länger hinnehmen wollte. Das Amtsgericht Darmstadt stufte jetzt die praktizierte Vorratsdatenspeicherung als nicht zulässig ein.
Für den Datenschutz ist das Urteil ohne Zweifel ein Erfolg.
Allerdings wird dieser Erfolg nur von kurzer Dauer sein; die EU plant eine Ausweitung der Speicherpflicht auf 3 Jahre!
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