Die Rechtslage beim Dateientausch
Bekanntlich ist ja die Rechtslage bezüglich der Benutzung von Datentausch Netzen alles andere als sicher. Zwar ist das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien verboten (wenn man weiss, dass es sich um solche handelt), aber auch die Unterhaltungsindustrie bewegt sich bei der Bekämpfung von P2P auf alles anderem, als auch sicherem Boden. Dazu gibts einen Aufsatz des Rechtsanwalts Christian Solmecke mit dem Titel: "Filesharing - Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen", den ihr euch vielleicht gelegentlich mal reinziehen solltet.
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