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Lothars alter Blog - der neue Blog ist jetzt hier zu finden: http://lotharf.wordpress.com/

Dieser Blog ist leider tot! Google hat ihn nämlich gesperrt; angeblich wegen eines (fälschlichen) Spam Verdachts. Allerdings sind sie anscheinend nicht fähig oder gewillt gewesen, den Fehler zu beheben! Ich habe dem Blog deshalb eine neue Heimstatt gegeben bei Wordpress. Die neue Adresse ist jetzt: http://lotharf.wordpress.com/

Dienstag, 28. Juni 2005

Die spinnen, die Amis!

Die amerikanische Unterhaltungsindustrie hat den Pozess vor dem obersten US-Gericht gewonnen. In dem Verfahren von 28 Film- und Musikkonzernen gegen Grokster und Streamcast Networks (Morpheus) hat der oberste Gerichtshof der USA ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben, nach dem die beiden nicht angeklagt werden könnten. Es gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten.
Mit der am heutigen Montag veröffentlichten Entscheidung hat der Supreme Court zwar nicht entschieden, dass Tauschbörsensoftware grundsätzlich illegal sei. Vielmehr schloss er sich aber insoweit der Argumentation der Unterhaltungsindustrie an, dass er bei Grokster und Streamcast Anzeichen dafür sah, die Software sei explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden. Und wenn dies so sei, dann könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden.
Hier die Entscheidung im Wortlaut.

Das ist absurd, absurder gehts nicht mehr! Wenn also ein Messerhersteller in Amerika künftig damit wirbt, seine Messer schneiden am besten, dann ist er dafür verantwortlich, wenn sich jemand damit die Pulsadern aufschneidet oder einen Mord begeht!