Telekom darf IP Adressen nicht speichern
Nachdem jetzt der Bundesgerichtshof endgültig eine Beschwerde der Telekom gegen das im letzten Jahr ergangene Urteil des Landgerichts Darmstadt zurückgewiesen hat, ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig. Darin wird der Telekom verboten die Verbindungsdaten eines Kunden (Holger Voss), der eine Flatrate hat, zu speichern, da diese für Abrechnungszwecke nicht benötigt werden. Zunächst gilt dieses Urteil nur für Herrn Voss. Alle anderen Flatrate Kunden der Telekom und auch von anderen Providern können sich jedoch auch darauf berufen. Das heisst natürlich auch, dass Daten, die nicht existieren dürfen, auch nicht an andere weitergegeben werden können. Allerdings wird dieser Erfolg gegen den "grossen Bruder" nur von kurzer Dauer sein, wenn im nächsten Jahr das neue Gesetz herauskommt, das genau diese Datenspeicherung dann sogar vorschreibt.
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