Pflichtangaben in Firmen E-mails
Seit dem 01. Januar gilt eine neue gesetzliche Vorschrift, die bisher kaum bekannt ist. Die bisherige Vorschrift, dass auf Briefformularen von Firmen bestimmte Pflichtangaben erforderlich sind, wurde jetzt nämlich auch auf E-mails ausgeweitet. Welche Angaben verlangt werden, ist von der Rechtsform der Firma abhängig; Informationen dazu gibts hier. Eine E-mail gilt jetzt dann auch als Geschäftsbrief, wenn sie nach aussen geschickt wird. Wenn eine Firma diese neuen Bestimmungen nicht einhält, könnte es zu Abmahnungen kommen.
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