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Lothars alter Blog - der neue Blog ist jetzt hier zu finden: http://lotharf.wordpress.com/

Dieser Blog ist leider tot! Google hat ihn nämlich gesperrt; angeblich wegen eines (fälschlichen) Spam Verdachts. Allerdings sind sie anscheinend nicht fähig oder gewillt gewesen, den Fehler zu beheben! Ich habe dem Blog deshalb eine neue Heimstatt gegeben bei Wordpress. Die neue Adresse ist jetzt: http://lotharf.wordpress.com/

Sonntag, 16. Dezember 2007

Frau Zypries ist stolz

Es ist ihr nämlich gelungen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa für den Einzelnen spürbar zu stärken. Wie bitte? Die Frau muss da irgendwie was durcheinander bringen, denn als Beispiel wird natürlich auch die Vorrats Datenspeicherung angeführt. Aber es kommt noch schöner. Sie ist auch stolz die "Verbraucherrechte zu schützen". wiederum werden Beispiele angeführt; darunter auch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Wie bitte? Die Frau muss da was durcheinander bringen, wer da geschützt wird; der Verbraucher jedenfalls nicht. Man kann ja vieles schönreden, aber dass dies auf derart primitive Weise geschieht, das schmerzt schon fast.
Übrigens Vorrats Datenspeicherung: Da fällt es schon sehr schwer Frau Zypries zu glauben, wenn sie sagt: Polizei und Staatsanwaltschaft können die Herausgabe von bestimmten Telekommunikations Verkehrsdaten nur zur Aufklärung von konkreten Straftaten verlangen und nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung. Denn nur ein paar Absätze weiter spricht sie selbst von dem schon seit 2006 geplanten und für 2008 vorgesehenen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Dort steht nämlich: Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten [die Provider] haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln.
[Quelle: Pressemitteilung des BMJ]
[Letzteres ist übrigens wieder mal eindeutig verfassungswidrig, da ein Verstoss gegen Artikel 10 GG; aber wen kümmert so etwas heutzutage denn noch.]
Oder sollte vielleicht eine Justizministerin nicht den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht kennen? Ähnliche Fälle soll es in der Vergangenheit ja schon gegeben haben; ihre Chefin hat z.B. auch schon mal Brutto mit Netto verwechselt.