Frau Zypries ist stolz

Übrigens Vorrats Datenspeicherung: Da fällt es schon sehr schwer Frau Zypries zu glauben, wenn sie sagt: Polizei und Staatsanwaltschaft können die Herausgabe von bestimmten Telekommunikations Verkehrsdaten nur zur Aufklärung von konkreten Straftaten verlangen und nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung. Denn nur ein paar Absätze weiter spricht sie selbst von dem schon seit 2006 geplanten und für 2008 vorgesehenen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Dort steht nämlich: Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten [die Provider] haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln.
[Quelle: Pressemitteilung des BMJ]
[Letzteres ist übrigens wieder mal eindeutig verfassungswidrig, da ein Verstoss gegen Artikel 10 GG; aber wen kümmert so etwas heutzutage denn noch.]
Oder sollte vielleicht eine Justizministerin nicht den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht kennen? Ähnliche Fälle soll es in der Vergangenheit ja schon gegeben haben; ihre Chefin hat z.B. auch schon mal Brutto mit Netto verwechselt.
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