Den Weihnachtsmann gibts nicht
Er ist vielmehr eine "überirdische Erscheinung". Deshalb kann er auch nicht strafrechtlich belangt werden. Das haben wir jetzt offiziell; in einem Breif der General Staatsanwaltschaft als Antwort auf eine Anzeige wegen des Verdachts auf schwere Körperverletzung (durch das tonnenweise Verteilen von Süssigkeiten an Kinder). Der Mann, der die Anzeige einreichte, ein Aktionskünstler, war übrigens auch bereits mit seiner Anzeige (aus dem selben Grund) gegen den Osterhasen gescheitert. [Quelle]
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