Gericht lehnt Herausgabe von Benutzerdaten ab
Das Amtsgericht Offenburg hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Die Staatsanwaltschaft hatte von einem Provider die Herausgabe der Benutzer Daten zu einer IP Adresse verlangt; der Betreffende hatte mindestens zwei oder mehr MP3 Dateien zum Download angeboten. Das Gericht lehnte die Herausgabe der Daten wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit ab. Interessant ist auch die Begründung. Denn das Gericht konnte keinen wirklichen Schaden für die Musikindustrie feststellen. Ausserdem bedürfe die Herausgabe gemäss § 100g StPO eines richterlichen Beschlusses. [Quelle]
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