Beschluss zur Datenspeicherung erstaunlich moderat
Die Datenschützer laufen Sturm gegen den Beschluss des Bundestages zur Vorrats Datenspeicherung von Telekommunikations Daten. Recht haben sie, denn die Speicherung stellt einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz dar. Es wird auch der Verdacht geäussert, die Speicherung diene nur den Interessen der Musikindustrie. Das stimmt aber so nicht; ich hab mir nämlich mal die Mühe gemacht, den Beschluss zu lesen. Und ich war überrascht, wie moderat er ausgefallen ist. Man geht zunächst davon aus, dass sich eine Europäische Richtlinie nicht mehr verhindern lässt, da viele Länder massiv darauf drängen. Also soll versucht werden, die Dauer der Speicherung möglichst zu minimieren (auf 6 Monate). Bei der nachfolgenden Umsetzung in nationales Recht soll sich dann die "Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" beschränken. Da aber selbst nach dem neuen Entwurf zum Urheberrechtsgesetz der Tausch von urheberrechtlich geschützten Dateien über P2P zwar illegal, aber keine Straftat ist und schon gar nicht eine "erhebliche", sehe ich die Befürchtung von Herrn Peter Schaar als übertrieben an. Vorausgesetzt natürlich der Bundestag bleibt bei dieser moderaten Haltung.
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