Softwarekauf online kann problematisch sein
Und zwar dann, wenn sie wieder weiterverkauft werden soll. Das trifft für alle die Fälle zu, bei denen man die Software erst bezahlt und dann einen Downloadlink bekommt um sie runterzuladen. Bei herunter geladener Software hat man nämlich keine CD, die man verkaufen könnte. Und die eigene Herstellung einer solchen ist eine unerlaubte Kopie. Das hat jetzt erst das Landgericht München I (Az. 7 O 23237/05) entschieden. Was anderes ist es bei Shareware. Diese kann man frei herunter laden, meist auch einige Tage ausprobieren. Man bezahlt dann nur für die Lizenz in Form eines Schlüssels. Diese Lizenz kann man sicher problemlos ausdrucken und verkaufen; vorausgesetzt natürlich, man löscht die Software auf dem eigenen Rechner. Aber alle diese rechtlichen Probleme kann man natürlich vermeiden, wenn man Open Source verwendet.
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