DRM ist keine "wirksame Kopierschutz Massnahme"
Also stellt eine Umgehung der DRM in Form einer analogen Aufnahme auch keinen Verstoss gegen das Urheberrecht dar. Das hat das Landgericht Frankfurt jetzt entschieden. Im konkreten Fall fing es um die Software "napster DirectCut" von Franzis. Diese wird aber dennoch verboten, da sie gegen das Wettbewerbsrecht verstösst, indem sie zu einem Verstoss gegen die Nutzungsbdingungen von Napster auffordert. Hoch interessant ist jedoch das Urteil deshalb, weil es auf "wirksame Massnahmen" zum Kopierschutz abhebt. Das heisst ein Kopierschutz darf zwar nicht entfernt werden, wenn es aber gelingt, den Kopierschutz auf andere Weise zu umgehen (z.B. über den Umweg einer analogen Kopie) dann ist er unwirksam und ein Kopieren ist erlaubt! [Quelle]
3 Comments:
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