Polizei Trojaner sind rechtswidrig
Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaubt nur eine offene Vorgehensweise. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehlt die "erforderliche Ermächtigungsgrundlage". Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Denn entgegen der Meinung so mancher Politiker muss sich das Gericht an die bestehende Rechtslage halten. All diejenigen, die sich ob dieses vermeintlichen Sieges über den grossen Bruder freuen, werden dies nicht lange können. Denn dieser, inzwischen Gestalt geworden in Herrn Schäuble, wird halt einfach die Rechtslage entsprechend ändern. Selbiges hat er ja schon angekündigt.
Indes, so unbedarft wie diese Politiker aufgrund ihres Halbwissens sind, wissen sie ja gar nicht welches Unheil sie da auf uns alle loszulassen gedenken. Denn sie müssen ja zunächst einmal dafür sorgen, dass diese Trojaner von den einschlägigen Suchprogrammen nicht erkannt werden. Und leider werden es dann natürlich ausgerechnet einige der Adressaten für diese Trojaner sein, die diese finden werden, sich über dieses unverhoffte Geschenk freuen und diese Biester dann auf uns alle loslassen. [Quelle]
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