Der Anschluss Inhaber haftet nicht
Ein interessantes Urteil des Landgerichts München wurde jetzt veröffentlicht. Danach haftet der Inhaber eines DSL Anschlusses nicht, wenn irgendein Mitarbeiter über diesen Anschluss Urheberrechts Verletzungen begeht. Das steht im Widerspruch zu einem früheren gegenteiligen Urteil des Landgerichts Hamburg, das viel Unverständnis ausgelöst hatte. Es kommt also derzeit darauf an, wo man wohnt. Allerdings scheint sich die jetzige vernünftige Auffassung durchzusetzen, denn der Anschlussinhaber kann ja wirklich nichts dafür. [Quelle]
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