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Lothars alter Blog - der neue Blog ist jetzt hier zu finden: http://lotharf.wordpress.com/

Dieser Blog ist leider tot! Google hat ihn nämlich gesperrt; angeblich wegen eines (fälschlichen) Spam Verdachts. Allerdings sind sie anscheinend nicht fähig oder gewillt gewesen, den Fehler zu beheben! Ich habe dem Blog deshalb eine neue Heimstatt gegeben bei Wordpress. Die neue Adresse ist jetzt: http://lotharf.wordpress.com/

Donnerstag, 23. Februar 2006

Aktionswaren müssen 2 Tage erhältlich sein

Die Verbraucher Zentrale Brandenburg hat die Firma Lidl wegen irreführender Werbung abgemahnt. Konkret ging es um das Notebook, das Lidl zum Preis von € 1.099,- angeboten hat. Aber bereits am ersten Tag des Angebotes war das Notebook in mehreren Filialen nicht mehr erhältlich. Nach den geltenden Vorschriften darf mit einem solchen Angebot allerdings nur geworben werden, wenn die Kunden auch die Möglichkeit haben, das Produkt zu erwerben. Als angemessener Zeitraum gelten dabei 2 Tage. Also wenn es wieder irgendwo "Schnäppchen" gibt und ihr bekommt sie am 2. Tag nicht mehr, sofort bei der Verbraucherzentrale beschweren! [Quelle]