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Lothars alter Blog - der neue Blog ist jetzt hier zu finden: http://lotharf.wordpress.com/

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Dienstag, 19. September 2006

GEZ Gebühr lässt sich vielleicht noch abwenden

Die absurdeste Abgabe gleich nach der Hundesteuer (wieso zahlen eigentlich nur Hunde Steuern, aber z.B. Katzen, Goldhamster, Hühner, Schafe, Ziegen nicht?) lässt sich vielleicht doch noch abwenden. Zumindest haben einige Politiker nachgedacht (was ja für diesen Berufsstand etwas ungewöhnlich ist) und sind zu dem Schluss gekommen, dass nur der zahlen solle, der wirklich fernsehe oder Radio höre. Wie die stattdessen in die Diskussion gebrachte "Nutzungsgebühr" erhoben werden soll, ist mir allerdings rätselhaft. Aber da wird denen schon noch eine (teure?) Lösung einfallen. [Quelle]

1 Comments:

At 06 Oktober, 2006 10:24, Anonymous Anonym said...

GEZ-Gebühr für Internet-PCs: Software eliminiert Anmeldepflicht

TÜV-geprüftes Programm GEZfilter auch kostenfrei und werbefinanziert verfügbar

Berlin, 04. Oktober 2006 (profact) - Ab dem 1. Januar 2007 unterliegen beruflich genutzte Internet-PCs der Anmeldepflicht für die Bereithaltung als Rundfunkempfangsgeräte. So der derzeitige politische Wille, an dem sich Experten zufolge nichts ändern wird. Die monatlichen Kosten pro Standort sollen bei 5,52 Euro liegen. Für ein Unternehmen mit beispielsweise 25 Filialen bedeutet das eine zusätzliche Belastung von 1.656 Euro jährlich. Diese Kosten lassen sich allerdings einsparen: Durch GEZfilter, einer vom TÜV geprüften und durch Rechtsgutachten abgesegneten Software. Sie verhindert den Empfang von Rundfunksendungen aus dem Internet. Der mit diesem Programm ausgestattete Rechner ist damit nicht mehr anmeldepflichtig.

Wer öffentlich-rechtliche Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen kann, muss dafür zahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man sich die Sendungen auch tatsächlich anhört oder ansieht. Allein die technische Möglichkeit, dass man es könnte, reicht für die Gebührenpflicht schon aus. Gesammelt werden die monatlichen Beiträge durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, dem Inkassounternehmen der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Privathaushalte sind in aller Regel gebührenpflichtig, da sich hier wenigstens ein Fernseher oder Rundfunkempfänger finden lässt. Anders sieht es dagegen bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, Organisationen und Behörden aus. Zu deren Büroausstattung gehören nicht unbedingt TV oder Radio. Wohl aber ans Internet angeschlossene PCs - und mit denen kann man dank schneller DSL-Verbindungen auch fernsehen oder Radio hören. Ergo: Sie sind GEZ-pflichtig.

"Ob man diese Rechner als Rundfunkempfangsgeräte nutzt oder nicht, ist irrelevant", erklärt Andrew Han, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Softwaresicherheit (DGFSS) in Berlin. "Allein die Tatsache, dass sie die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen besitzen, rechtfertigt die Anmeldepflicht." Deshalb auch sei beispielsweise das Sperren der Programmsignale schon auf Internet-Provider-Seite völlig unsinnig, da die Computer nach wie vor in der Lage wären, gebührenpflichtige Inhalte zu empfangen. Mit GEZfilter wurde nun eine Softwarelösung entwickelt, die jedem einzelnen PC genau jene Voraussetzungen nimmt, die für den Live-Empfang von Radio- oder TV-Signalen notwendig sind. "Unser Filter greift unmittelbar in den Datenfluss ein und stoppt gezielt das Streaming der TV- und Radio-Programme", so Han. Normale Video- und Sound-Dateien seien natürlich nach wie vor wiedergabefähig, ebenso wie alle anderen Web-Anwendungen. Damit die Gebührenbefreiung rechtlich auch g
reife, könne man GEZfilter nur mit erheblichem Aufwand vom Rechner löschen, beispielsweise durch eine Neuinstallation des Betriebssystems, erklärt Han. Dieser vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag geforderte "besondere zusätzlicher Aufwand" habe sich die DGFSS sowohl vom TÜV als auch durch Rechtsgutachten anerkannter Anwaltssozietäten bescheinigen lassen. "Unsere Lösung ist wasserdicht", versichert Han und verweist auf ein Zertifikat, dass zu jedem GEZfilter mitgeliefert wird: "Dieser Urkunde ist aus rechtlicher Sicht nichts entgegen zu setzen."

Angeboten wird GEZfilter in zwei Lizenzversionen: Eine werbefreie Version für 29,90 Euro in der Einführungsphase (bis 1. Dezember 2006, danach 39,90 Euro) und eine kostenfreie werbefinanzierte Variante. "Unsere GEZfilter-Software rechnet sich durchschnittlich schon nach drei Monaten", sagt Han. Bis zum 1. Dezember 2006 erhalten die ersten 1000 Interessenten der kostenfreien Variante zusätzlich auch eine zweijährige Servicegarantie. Jede Lizenz gilt für fünf Computer beziehungsweise Standorte. Kunden müssen sich jetzt schon für die Vorteilsangebote registrieren.

GEZfilter im Internet: www.gezfilter.de

Postadresse des Anbieters:

Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit Ltd.
Friedrichstr. 171
10117 Berlin


Ansprechpartner für die Medien:

Achim Imlau
Profact Communications GmbH
Tel. 0201-47 30 03

 

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