Virtuelle Videorecorder verstossen gegen Copyright
Das Mitschneiden von Fernsehsendungen über einen virtuellen Online Videorekorder verstößt nach der Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen das Urheberrecht. Zwar ist das Mitschneiden von Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch erlaubt; Save.tv ermöglicht seinen Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer aus nicht möglich wären, weil nicht jedes Programm überall zu empfangen ist.
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